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Rechte am Arbeitsplatz

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmenden werden in verschiedenen Gesetzen geregelt, insbesondere im Obligationenrecht (Arten von Arbeitsverträgen: z.B. Einzel- oder Gesamtarbeitsvertrag - GAV), im Arbeitsgesetz und im Unfallversicherungsgesetz. Eine weitere zentrale Rolle kommt dem Gesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau zu (es soll verhindern, dass Personen am Arbeitsplatz aufgrund Ihres Geschlechts diskriminiert werden).

Das Arbeitsgesetz bietet Arbeitnehmenden Schutz vor gesundheitlichen Schäden durch Arbeit und enthält Vorschriften zum allgemeinen Gesundheitsschutz, zu Arbeits- und Ruhezeiten, Bestimmungen zum Schutz von Jugendlichen, schwangeren Frauen und stillenden Müttern.

Im Gesundheitswesen gelten verschiedene Sonderregelungen und Ausnahmen. Der Verband Personal des öffentlichen Dienstes (VPOD) hat einen Ratgeber zum Arbeitsgesetz im Gesundheitswesen herausgegeben.

Es geht hierbei z.B. um folgende Fragen:

  • Was gilt als Arbeitszeit?
  • Welche Pausen stehen mir zu?
  • Auf wie viel Ruhezeit habe ich Anspruch?
  • Welchen Schutz haben schwangere Frauen?
  • Welche Mitsprache steht einem zu?

Für Fachangestellte Gesundheit (FaGe) wurde vom VPOD eine eigene Webseite erstellt. Sie bietet mit dem "Lexikon Arbeitsrecht" in rechtlichen Fragen Unterstützung.